Seit Anfang 2026 gelten strengere Vorgaben für die staatliche Förderung von Wärmepumpen, die den Lärmschutz stärker in den Fokus rücken und für Eigentümer, Planer und Wohnungswirtschaft neue Anforderungen mit sich bringen.
Förderfähig sind nur noch Geräte, deren Geräuschentwicklung deutlich unter den Grenzwerten der EU-Ökodesignverordnung liegt. Je nach Leistungsklasse dürfen Wärmepumpen maximal 55 bis 60 Dezibel am Gerät erzeugen. Entscheidend ist dabei der sogenannte Emissionswert, der nicht mit der tatsächlichen Lautstärke am Nachbargrundstück verwechselt werden darf.
Für Wohngebiete gelten weiterhin strenge gesetzliche Emissionsgrenzen, insbesondere in den Nachtstunden. Fachleute raten deshalb zu einer sorgfältigen Auswahl des Geräts und des Aufstellungsortes, um Konflikte mit Anwohnern zu vermeiden und die Förderfähigkeit sicherzustellen.
Quelle: Spiegel.de
Bildquelle: freepik.com