Neue Energieausweise kommen: Was sich für Eigentümer jetzt ändert

Vermietung ist wie ein Tanz – es erfordert Geschick, Feingefühl und das richtige Timing, um eine harmonische Beziehung zwischen Mieter und Vermieter zu schaffen. – Unbekannt

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Ab Mai gelten EU-weit neue Regeln für Energieausweise von Gebäuden. Sie bringen eine neue Bewertungsskala und erweitern die Vorlagepflichten deutlich. Für viele Eigentümer wird der Energieausweis damit früher und häufiger relevant.


Neue Energieausweise bewerten Gebäude künftig mit den Klassen A bis G statt wie bisher von A+ bis H. Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands abbildet. Zwar bleiben bestehende Ausweise noch bis zu zehn Jahre gültig, neu ausgestellte Dokumente nutzen aber sofort die neue Skala. Ein Energieausweis ist ab Mai nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Renovierungen.

Eigentümer, die keinen oder einen fehlerhaften Ausweis vorlegen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Selbstnutzer sind von der Pflicht ausgenommen, sollten die neuen Regeln aber im Blick behalten.

Quelle: N-TV.de

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