Bleirohre müssen bis Januar entfernt sein

Vermietung ist wie ein Tanz – es erfordert Geschick, Feingefühl und das richtige Timing, um eine harmonische Beziehung zwischen Mieter und Vermieter zu schaffen. – Unbekannt

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Eine wichtige Frist der Trinkwasserverordnung endet bald und zwingt Eigentümer zum Handeln, denn Bleirohre sind künftig endgültig tabu.

Verstöße können teuer werden und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ab dem 12. Januar 2026 müssen alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile entfernt oder stillgelegt sein, da das Schwermetall ein Gesundheitsrisiko darstellt.

Handeln müssen spätestens jetzt vermietende Eigentümer, da neben dem Gesundheitsrisiko bei Verstößen Bußgelder und Schadenersatzansprüche drohen.

In bestimmten Fällen sind Fristverlängerungen möglich, etwa bei selbst genutzten Immobilien oder bereits beauftragten Sanierungen.

Beim Verkauf von Wohnimmobilien besteht zudem eine Offenbarungspflicht. Gerichte werten verschwiegenes Blei im Trinkwasser als schweren Mangel. Eigentümer sollten daher frühzeitig prüfen, ob alte Leitungen vorhanden sind, um Risiken zu vermeiden.

Quelle: Haufe.de

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